Allgemeine Mietbedingungen (AM)
1. Pflichten der Mieter
Das Mietobjekt wird dem Mieter für die vereinbarte Mietdauer ausschließlich zur Nutzung für Urlaubs- und private Zwecke vermietet und darf maximal nur mit der im Mietvertrag angegebenen Personenzahl belegt werden.
Der Mieter wird das Mietobjekt und die Einrichtungsgegenstände pfleglich und mit Sorgfalt behandeln. Für die schuldhafte Beschädigung von Einrichtungsgegenständen, Mieträumen oder des Gebäudes sowie der zu den Mieträumen oder dem Gebäude gehörenden Anlagen ist der Mieter ersatzpflichtig, wenn und insoweit sie von ihm oder seinen Begleitpersonen oder Besuchern verursacht worden ist. In den Mieträumen entstehende Schäden hat der Mieter dem Vermieter unverzüglich anzuzeigen.
In Spülsteine, Ausgussbecken und Toilette dürfen Abfälle, Asche, schädliche Flüssigkeiten und ähnliches nicht hineingeworfen oder gegossen werden.
2. Personenmehrheit als Mieter
Mehrere Mieter (z.B. Ehegatten) haften für sämtliche Verbindlichkeiten aus dem Mietverhältnis als Gesamtschuldner.
3. Stornierung durch den Mieter
3.1. Vor dem Antritt der vereinbarten Mietzeit kann der Mieter jederzeit vom Mietvertrag zurücktreten. Der Rücktritt muss in Textform (z.B. E-Mail, Fax, Brief) erklärt werden.
Im Falle des Rücktritts vom Mietvertrag oder Nichterscheinens fallen folgende Stornogebühren an:
- bis 45 Tage vor Mietbeginn 20 % des Mietpreises;
- bis 30 Tage vor Mietbeginn 50 % des Mietpreises;
- weniger als 30 Tage vor Mietbeginn und bei Nichterscheinen 80 % des Mietpreises.
Dem Mieter bleibt es unbenommen nachzuweisen, ein Schaden sei überhaupt nicht entstanden oder wesentlich niedriger als die vorbezeichnete Pauschale.
Dem Vermieter steht der Nachweis frei, dass ein höherer Schaden entstanden ist.
3.2. Der Vermieter empfiehlt dem Mieter den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung.
3.3. Der Mieter ist berechtigt, für die Mietdauer einen Ersatzmieter zu benennen, der bereit ist, an seiner Stelle in das Mietverhältnis einzutreten. Der Vermieter darf den Ersatzmieter nur aus wichtigem Grund ablehnen.
3.4. Bei Rücktrittserklärungen über 8 Monate vor Mietbeginn fallen keine Stornogebühren an.
4. Rücktritt durch den Vermieter
Der Vermieter kann vom Mietvertrag vor Beginn der Mietzeit zurücktreten, wenn der Mieter trotz vorheriger Mahnung mit Nachfristsetzung die vereinbarten Zahlungen (Anzahlung, Restzahlung) nicht fristgemäß leistet. Das Recht des Vermieters, Schadensersatz nach Ziffer 2. dieser Allgemeinen Mietbedingungen geltend zu machen, bleibt hiervon unberührt. Ziffer 3.4 gilt für den Vermieter entsprechend.
5. Haftung des Vermieters
5.1 Die Haftung des Vermieters für Schadensersatzansprüche wird, soweit es dabei jeweils auf ein Verschulden ankommt, wie folgt eingeschränkt:
Der Vermieter haftet nicht im Falle einfacher Fahrlässigkeit, soweit es sich nicht um eine Verletzung vertragswesentlicher Pflichten handelt.
Vertragswesentlich sind alle Verpflichtungen, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Mietvertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Mieter regelmäßig vertrauen darf.
5.2. Soweit der Vermieter gemäß Ziffer 5.1 dem Grunde nach auf Schadensersatz haftet, ist diese Haftung auf Schäden begrenzt, die der Vermieter bei Vertragsschluss als mögliche Folge einer Vertragsverletzung vorausgesehen hat oder unter Berücksichtigung der Umstände, die dem Vermieter bekannt waren oder die er hätte erkennen müssen, bei Anwendung verkehrsüblicher Sorgfalt hätte voraussehen müssen. Mittelbare Schäden und Folgeschäden, die auf mangelhafter Leistungserbringung beruhen, sind nur zu ersetzen, soweit solche Schäden bei ordnungsgemäßer Leistungserbringung typischerweise zu erwarten sind.
5.3. Die vorstehenden Haftungsausschlüsse und -beschränkungen gelten in gleichem Umfang für die gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen des Vermieters. Sie gelten jedoch nicht für die Haftung des Vermieters, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen wegen vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verhaltens oder wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
6. Tierhaltung
6.1. Jede Art von Tierhaltung (z.B. Hund) innerhalb des Mietobjekts bedarf der vorherigen Zustimmung des Vermieters. Die Zustimmung erfolgt nach pflichtgemäßem Ermessen und wird nur für den Einzelfall erteilt und kann widerrufen werden, wenn ein wichtiger Grund vorliegt. Der Widerruf der Zustimmung kommt in Betracht, wenn der Mieter Auflagen nicht einhält, Hausbewohner oder Nachbarn belästigt oder wenn das Mietobjekt beeinträchtigt wird. Hunde, die nach der Hundeverordnung als „Kampfhunde“ gelten, dürfen nicht gehalten werden.
6.2. Für einen Hund werden pro Tag 5,00 Euro zusätzlich berechnet.
7. Hausordnung
Die Mieter sind zu gegenseitiger Rücksichtnahme verpflichtet. Insbesondere sind störende Geräusche, namentlich lautes Türwerfen und solche Tätigkeiten, die die Mitbewohner durch den entstehenden Lärm belästigen und die häusliche Ruhe beeinträchtigen, zu vermeiden. Im gesamten Gebäude besteht striktes Rauchverbot.
8. WLAN-Nutzungsbedingungen
Der Mieter akzeptiert mit der Entgegennahme der Zugangscodes für kabelloses Internet (WLAN) die folgenden Nutzungsbedingungen:
8.1. Gestattung der Mitbenutzung des WLANs
Der Vermieter hat das Mietobjekt mit einem Internetzugang über WLAN ausgestattet. Er gestattet dem Mieter für die Dauer seines Aufenthaltes eine Mitbenutzung des WLAN-Zugangs zum Internet. Die Mitbenutzung ist eine Serviceleistung des Vermieters und ist jederzeit widerruflich. Der Mieter hat nicht das Recht, Dritten die Nutzung des WLANs zu gestatten. Der Vermieter übernimmt keine Gewähr für die tatsächliche Verfügbarkeit, Geeignetheit oder Zuverlässigkeit des Internetzuganges für irgendeinen Zweck. Er ist jederzeit berechtigt, den Betrieb des WLANs ganz, teilweise oder zeitweise einzustellen, weitere Mitnutzer zuzulassen und den Zugang des Mieters ganz, teilweise oder zeitweise zu beschränken oder auszuschließen. Der Vermieter behält sich insbesondere vor, nach eigenem Ermessen und jederzeit den Zugang auf bestimmte Seiten oder Dienste über das WLAN zu sperren (z.B. gewaltverherrlichende, pornographische oder kostenpflichtige Seiten).
8.2. Zugangsdaten
Die Nutzung erfolgt durch Eingabe von Benutzername und Passwort. Die Zugangsdaten (Benutzername sowie Passwort) sind nur zum persönlichen Gebrauch des Mieters bestimmt und dürfen in keinem Fall an Dritte weitergegeben werden. Der Mieter verpflichtet sich, seine Zugangsdaten geheim zu halten. Der Vermieter hat jederzeit das Recht, Zugangscodes zu ändern.
8.3. Gefahren der WLAN-Nutzung, Haftungsbeschränkung
Der Mieter wird darauf hingewiesen, dass das WLAN nur den Zugang zum Internet ermöglicht, Virenschutz und Firewall stehen nicht zur Verfügung. Der unter Nutzung des WLANs hergestellte Datenverkehr erfolgt unverschlüsselt.
Die Daten können daher möglicherweise von Dritten eingesehen werden. Der Vermieter weist ausdrücklich darauf hin, dass die Gefahr besteht, dass Schadsoftware (z.B. Viren, Trojaner etc.) bei der Nutzung des WLANs auf das Endgerät gelangen kann.
Die Nutzung des WLANs erfolgt auf eigene Gefahr und auf eigenes Risiko des Mieters. Für Schäden am Endgerät des Mieters, die durch die Nutzung des Internetzuganges entstehen, übernimmt der Vermieter keine Haftung, es sei denn die Schäden wurden vom Vermieter vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht.
8.4 Verantwortlichkeit und Freistellung von Ansprüchen
Für die über das WLAN übermittelten Daten, die darüber in Anspruch genommenen kostenpflichtigen Dienstleistungen und getätigten Rechtsgeschäfte ist der Mieter selbst verantwortlich. Besucht der Mieter kostenpflichtige Internetseiten oder geht er Verbindlichkeiten ein, sind die daraus resultierenden Kosten von ihm zu tragen. Er ist verpflichtet, bei Nutzung des WLANs das geltende Recht einzuhalten.
Er wird insbesondere:
- das WLAN weder zum Abruf noch zur Verbreitung von sitten- oder rechtswidrigen Inhalten nutzen;
- keine urheberrechtlich geschützten Inhalte widerrechtlich vervielfältigen, verbreiten oder öffentlich zugänglich machen;
- die geltenden Jugendschutzvorschriften beachten;
- keine belästigenden, verleumderischen oder bedrohenden Inhalte versenden oder verbreiten;
- das WLAN nicht zur Versendung von Massen-Nachrichten (Spam) und / oder anderen Formen unzulässiger Werbung nutzen.
Der Mieter stellt den Vermieter von sämtlichen Schäden und Ansprüchen Dritter frei, die auf einer rechtswidrigen Verwendung des WLANs durch den Mieter und / oder auf einem Verstoß gegen diese Nutzungsbedingungen beruhen. Erkennt der Mieter oder muss er erkennen, dass eine solche Rechtsverletzung und / oder ein solcher Verstoß vorliegt oder droht, weist er den Vermieter auf diesen Umstand hin.
10. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Montefiore dell´Aso, ITA.